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AGB

1. Verhaltensregeln

1.1. Im Umgang mit Pferden und Reitgegenständen ist besondere Vorsicht geboten. Pferde können sich aus ihrer Natur heraus unvorhersehbar verhalten. Aus der Grösse und Stärke dieser Tiere ergeben sich besondere Risiken.

1.2. Die Tiere reagieren teilweise stark auf äussere Reize, weshalb ein angemessenes und besonnenes Verhalten in der Nähe der Pferde unentbehrlich ist. Ferner kann das Pferd durch Schütteln, Schnappen, Tritte oder schnelle Bewegungen reagieren. Das kann zu schweren Verletzungen führen. Das Sitzen auf einem Pferd erfordert eine gute Balance.

1.3. Daraus ergeben sich besondere Verhaltensregeln:

  • Verhalten Sie sich ruhig und achten Sie darauf, die Pferde nicht zu verängstigen oder unruhig zu machen.

  • Nähern Sie sich nie einem Pferd von hinten.

  • Provozieren Sie kein Pferd.

  • Setzen Sie sich oder einen anderen nicht ohne Erlaubnis auf irgendein Pferd.

  • Füttern Sie ein Pferd nur mit Erlaubnis der BesitzerIn. Füttern Sie ein Pferd nur mit flacher Hand.

  • Beachten und respektieren Sie Gebote, Verbote und Warnschilder auf dem Hof und auf der Weide.

  • Behandeln Sie die Tiere respektvoll.

  • Fragen Sie im Zweifelsfall um Hilfe.

  • Beachten Sie die Stallordnung.

2. Ausrüstung

2.1. Der Reiter nimmt zudem zur Kenntnis, dass für die Teilnahme sowohl am Reitunterricht als auch an Reitkursen folgende Kleidung zu tragen ist:

  • Eine lange Hose ohne Innennaht (ggf. Reithose)

  • Feste Schuhe, die über den Knöchel gehen, mit Absatz (Reitschuhe/-stiefel)

  • Eine passende Reitkappe/-helm mit 3- oder 4-Punkt-Befestigung

  • Darüber hinaus ist der Reiter verantwortlich, sich ausreichend und angemessen vor Wind und Wetter zu schützen.

2.2. Das Tragen dieser Kleidung während des Reitunterrichts ist Pflicht. Bei Zuwiderhandeln ist Islandpferde Lindenberg dazu ermächtigt, den Reitschüler von der Reitstunde auszuschließen. Die Reitausstattung (Reitkappe, Handschuhe usw.) ist vom Reitschüler mitzubringen.

 

3. Sicherheit und Notfälle

3.1. Die Sicherheit von Mensch und Tier hat oberste Priorität. Islandpferde Lindenberg ist bemüht, alles zu tun um diese Sicherheit zu gewährleisten. Von den Reitern und ihren Begleitpersonen wird dasselbe erwartet.

3.2. Im Notfall bringt Islandpferde Lindenberg den Reiter umgehend zu einem Arzt oder ins Spital. Die Erziehungsberechtigten werden so rasch wie möglich benachrichtigt. Sämtliche durch einen Notfall entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Reiters bzw. dessen Erziehungsberechtigten.

4. Termine und Durchführung des Reitunterrichts

4.1. Die Terminvereinbarung erfolgt persönlich oder telefonisch zu den Geschäftszeiten.

4.2. Vor, während und nach dem Reitunterricht hat die Reitlehrerin alleinige Weisungsbefugnis. Sollte sich der Reitschüler nicht daranhalten, so kann das Reiten untersagt werden. Islandpferde Lindenberg behält sich vor, Reitstunden aus wichtigen Gründen zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Die Preise für den Reitunterricht/Reitkurse richten sich nach der aktuellen Preisliste.

5.2. Einzelne Reitstunden sind jeweils vorher bar oder per Überweisung zu bezahlen. Reitabos sind vor Beginn eines neuen Abonnements bar oder per Überweisung zu bezahlen.

5.3. Reitabos werden nicht zurückerstattet und sind nicht übertragbar.

5.4. Reitkurse sind im Voraus bar oder per Überweisung zu bezahlen. Rechnungen sind innert 10 Tagen zu bezahlen. Für Mahnungen wird eine Gebühr von CHF 20 erhoben.

6. Kostenrückerstattung

6.1. Bei Reitkursen können bis 30 Tage vor Kursbeginn 50% zurückerstattet werden und bis 5 Tage vorher 10%.

6.2. Einzelne Reitstunden, die nicht mind. 24h vorher abgesagt werden, werden verrechnet.

7. Versicherung

7.1. Jeder Reitschüler resp. Kursteilnehmer muss über eine Unfallversicherung verfügen.

7.2. Jeder Reitschüler resp. Kursteilnehmer muss zudem über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, wobei durch den Reitschüler bzw. dessen Erziehungsberechtigte sicherzustellen ist, dass auch für allfällige Schäden an den Pferden Versicherungsdeckung besteht.

 

8. Haftungsausschluss

8.1. Reiten ist ein gefährlicher Sport mit Tieren. Eine restlose Beherrschung und Kontrolle des Verhaltens der Pferde ist nicht möglich.

8.2. Der Reitschüler und/oder die ihn begleitende erziehungs- und/oder sonst wie vertretungsberechtigte Person betreten das Gelände, nutzen deren Einrichtungen und tätigen den Umgang mit den Pferden auf eigene Gefahr. Auch die Teilnahme am Reitunterricht sowie den weiteren Veranstaltungen, seien sie reiterlicher und/oder nichtreiterlicher Natur, erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Islandpferde Lindenberg übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art.

8.3. Der Haftungsausschluss umfasst auch alle Angestellten, freien Mitarbeiter und/oder sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen anlässlich der Ausübung ihrer Tätigkeit. Hiervon ausgenommen ist ein Verschulden von Islandpferde Lindenberg und/oder seiner Angestellten, freien Mitarbeiter und/oder sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8.4. Für persönliches Eigentum der Reiter übernimmt die Islandpferde Lindenberg keine Haftung.

9. Vertragsbeendigung

9.1. Reitschüler resp. deren Erziehungsberechtigte können den Vertrag jederzeit beenden. Betreffend Kostenrückerstattung gilt die obige Regelung unter Ziff. 6.

9.2. Bei groben Verstössen gegen die Stallordnung, gegen Weisungen etc., zum Beispiel bei rücksichtslosem Verhalten gegenüber Tieren oder anderen Reitern, ist Islandpferde Lindenberg zur fristlosen Vertragsauflösung berechtigt. Bereits bezahlte Reitstunden werden anteilsmässig zurückerstattet. Erfolgt die Vertragsauflösung während eines Kurses, so werden die Kurskosten nicht zurückerstattet.

10. Salvatorische Klausel

10.1. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann.

10.2. Islandpferde Lindenberg behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten übergeben. Widerspricht der Vertragspartner der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang schriftlich, gelten die AGB als angenommen.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1. Bei Streitigkeiten ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist Hochdorf.

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